Sterbefall - was tun?

Sterbefall Bültel Bestattungen Hessisch OldendorfWenn ein geliebter Mensch verstirbt, stehen Angehörige vor einer schwierigen emotionalen Zeit. Trotzdem müssen einige Entscheidungen getroffen und Formalitäten geklärt werden.

Was tun bei Eintritt eines Trauerfalls ?

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, alle organisatorischen Abläufe für Sie zu erledigen. Trotzdem sind wir bei einigen dieser Abläufe auf Ihre Hilfe angewiesen. Folgende Liste soll Sie dabei unterstützen.

Dies bleibt für Sie zu tun...

  • Bei einem Sterbefall zu Hause sofort den Hausarzt oder einen Notarzt rufen der den Totenschein ausstellt
  • Beauftragen Sie ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Zu jeder Zeit unter 05152 / 94090
  • Witwen-/Witwerrente beantragen und Fortsetzung des Versicherungsschutzes organisieren (Anschrift des Versicherungsältesten legen wir der Urkunde bei!)
  • Testamensteröffnung beim Notar oder Amtsgericht beantragen. Bei Unklarheiten im Erbschaftsfall einen Notar oder Rechtsanwalt, evtl. auch Steuerberater um sachliche Auskunft bitten. Erbschein beantragen.
  • Gegebenenfalls Miet- und Pachtverträge kündigen
  • Dauer- und Abbuchungsaufträge bei Banken, Spar- und Bausparkassen, Versicherungen etc. kündigen
  • Mitgliedschaften bei Vereinen, Verbänden und Organisationen kündigen
Die aufgeführten Dokumente sollten bereitgehalten werden. Bei Beschaffung fehlender Unterlagen sind wir gern behilflich. Zu folgendem Personenstand die Urkunde:
  • a) bei ledig - die Geburtsurkunde
  • b) bei verheiratet - die Heiratsurkunde oder das Familienbuch
  • c) bei geschieden - die Heiratsurkunde oder das Familienbuch, das Scheidungsurteil
  • d) bei verwitwet - die Heiratsurkunde oder das Familienbuch, die Sterbeurkunde des Ehegatten/der Ehegattin
  • e) bei im Krieg gefallenen Personen bitte die Todeserklärung

Checkliste - Das bleibt fuer Sie zu tun

…und das erledigen wir für Sie:

Unsere erforderlichen Erledigungen haben wir hier als Dienstleister für Sie zusammengestellt
  • Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Altenheim dort die Todesbescheinigung abholen
  • Den Sterbefall bei den zuständigen Ämtern anzeigen und Sterbeurkunden vom zuständigen Standesamt ausstellen lassen
  • Termin und Gestaltung der Trauerfeier abstimmen
  • Auswahl der Bestattungsartikel
  • Hilfe bei der Auswahl der Grabstelle
  • Einen geistlichen oder weltlichen Trauerredner informieren und Termin absprechen
  • Kapellendekoration und Kondolenzliste bereitstellen
  • Musikalische Umrahmung festlegen, Organisten benachrichtigen
  • Traueranzeige in der Zeitung aufgeben, Trauerbriefe drucken und evtl. versenden
  • Sterbegeld, Beihilfe und Auszahlung von Leistungen bei Krankenkasse, Lebens- und Sterbegeldversicherung, betrieblicher Pensions- und Sterbekasse, Berufsgenossenschaft oder Versorgungsamt beantragen
  • Beantragen von Vorschusszahlung bei laufender Rente (3 Monate) für den Ehepartner
  • Trauerdanksagung in der Zeitung aufgeben, Danksagungen drucken und versenden

Checkliste - Das erledigen wir fuer Sie

Welche Dokumente werden benötigt ?

  • Familienbuch (wenn vorhanden) oder
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Witwen bzw. Witwern)
  • Die Beantragung der Sterbeurkunden erfolgt durch uns. Sollten obengenannte Papiere fehlen, sprechen Sie uns an. Wir wissen, wie diese beigebracht werden können.

Besteht Anspruch auf finanzielle Unterstützung ?

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen, besteht für gesetzlich Versicherte seit 2004 kein Anspruch auf Sterbegeld. In Zukunft muss deshalb bei einem Sterbefall auf die bisherige Leistung des Gesetzgebers verzichtet werden. Sie bleibt der eigenen Vorsorge oder den Hinterbliebenen überlassen.

Was Sie dagegen tun können:

Diese Belastung können Sie und Ihre Familie durch eine Sterbegeldversicherung abwenden, über die wir Sie gern ausführlich und selbstverständlich unverbindlich informieren.

Weil wir Mitglied des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. sind, können wir Ihnen den Eintritt in einen Gruppen-Versicherungs-Vertrag der Nürnberger Lebensversicherungs AG anbieten. Durch den Gruppenvertrag sind die Konditionen der Sterbegeldversicherung besonders günstig.

Gerne beraten wir Sie persönlich über die Möglichkeiten der Vorsorge.

Wer begleitet Hinterbliebene in der Trauerzeit ?

Als Ihr Bestatter, ist es natürlich unser Bestreben, Sie in schweren Stunden gut möglichst zu betreuen.